Die ambulante Badekur dient der Gesunderhaltung beziehungsweise unterstützt die Genesung. Hier finden Sie Informationen zu Wirkung, Ablauf und Beantragung einer ambulanten Badekur.
Wenn Sie schon einmal ein Sole-Wannenbad genommen haben, wissen Sie, wie wohltuend sich das anfühlt. Während einer ambulanten Badekur in Bad Nauheim im Taunus werden Sie in der Regel mehrfach in den Genuss von Solebädern kommen. Solebäder haben nachweislich eine gesundheitsfördernde Wirkung. Sie schützen präventiv vor Krankheiten, lindern Beschwerden und verhindern deren Verschlimmerung oder heilen bestehende Leiden. Die Bäder können die Durchblutung verbessern, den Kreislauf stärken und bei Schlafstörungen, Allergien, Hautkrankheiten oder Nieren- und Harnblasenerkrankungen helfen.
Bereits seit dem 19. Jahrhundert werden in Bad Nauheim Badekuren durchgeführt. 1835 wurde das erste Badehaus mit neun Wannen auf dem Gelände der heutigen Dankeskirche errichtet.
Eine ambulante Badekur in Bad Nauheim können Sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen oder bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Bevor Sie die Kur bei Ihrer Krankenkasse beantragen, muss die medizinische Notwendigkeit durch Ihren Hausarzt oder Hausärztin festgestellt werden. Nach Genehmigung wählen Sie die behandelnde Klinik und Ihre Unterkunft selbst aus. In Bad Nauheim angekommen, wird Ihnen ein individueller Therapieplan zusammengestellt. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie noch detailliertere Infos hierzu.
Bei Fragen – auch zum Beantragen einer ambulanten Badekur – sind wir gerne für Sie da.
In Bad Nauheim sind Solebäder in der Regel zentraler Bestandteil der ambulanten Badekur. In der Physiotherapiepraxis „Ars Vitae“ von Eva Bertels können Sie diese im Rahmen einer Badekur als Vorsorgeleistung in Anspruch nehmen.
Was Sie dafür tun müssen:
Nach der Beantragung der ambulanten Badekur und ihrer Genehmigung melden Sie sich im Ärztehaus am Park in Bad Nauheim, um Ihren individuellen Therapieplan abzustimmen.
1. Antrag stellen
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arzt, der die medizinische Notwendigkeit einer Kur feststellt und mit Ihnen zusammen den Antrag auf „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß §23 Abs. 2 SGB V“ stellt.
Tipp: Warten Sie den Bewilligungsbescheid ab, wenn Leistungen der Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen werden sollen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann Einspruch eingelegt werden. Bei der Wahl des Kurorts besteht Wunsch- und Wahlrecht.
2. Wer bezahlt die Kur?
Ist die medizinische Notwendigkeit einer Kur festgestellt, werden die Kosten von den zuständigen Kostenträgern anteilig übernommen. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie 90 Prozent der Kurmittelkosten. Die übrigen Kosten (z.B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) wird von den meisten Krankenkassen pauschal mit maximal 16 Euro bezuschusst. Auf eigene Kosten ist der Kuraufenthalt jederzeit möglich.
3. Wo wird eine Kur beantragt?
4. Wann geht es los?
Ist der Antrag durch eine der genannten Stellen bewilligt, sollten Sie die Kur innerhalb der nächsten vier Monate antreten, ansonsten verfällt Ihr Anspruch hierauf.
5. Termin beim Badearzt im Kurort
Machen Sie vor Ihrer Anreise einen Termin mit einem Bad Nauheimer Badearzt aus, um Ihren individuellen Behandlungsplan festzulegen. Es erfolgen während Ihres Aufenthalts eine Eingangs-, Zwischen- und Abschlussuntersuchung durch den Badearzt.