Barrierefrei

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V - Illustrator Stefan Albers
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Erklärung zur Barriere·freiheit in Leichter Sprache 

Jeder Mensch soll diese Internet·seite lesen können.

Auch Menschen mit Behinderung.

Manche Menschen können Internet·seiten nicht gut lesen.

Zum Beispiel Menschen mit Lern·schwierigkeiten.

Deshalb sollen Internet·seiten barrierefrei sein.

Das steht in einem Gesetz. 

Das Gesetz heißt:

Hessisches Behinderten·gleichstellungs·gesetz.

Es wird so abgekürzt: HessBGG.

Das Gesetz gilt nur im Bundes·land Hessen.

Die Regel für barrierefreie Internet·seiten steht im Paragraf 14.

Auch diese Internet·seite soll barrierefrei sein.

Die Internet·seite lautet: www.badnauheim.de

Die Internet·seite ist von der Stadt Bad Nauheim. 

Die Internet·seite barrierefrei bedienen

Die Stadt Bad Nauheim hat für diese Internet·seite 

auf Barriere·freiheit geachtet. 

Zum Beispiel: 

• Die Schrift und die Farben sind gut zu sehen. 

• Das Menü ist gut verständlich. 

• Zum Beispiel Vorlese·programme können diese Seite gut lesen. 

Blinde Menschen nutzen diese Programme. 

Vielleicht können Sie die Seite noch nicht gut sehen. 

Klicken Sie bitte auf dieses Wort: Kontrast.

Dann können Sie die Schrift und die Farben deutlicher sehen. 

Das Wort finden Sie ganz oben rechts in einem schwarzen Balken. 

So sieht der Balken aus:
 

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V - Illustrator Stefan Albers
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Wie barrierefrei ist diese Internet·seite? 

Es gibt genaue Regeln für barrierefreie Internet·seiten. 

Die Regeln heißen: 

Hessische Verordnung über barrierefreie Informations·technik. 

Das kürzt man so ab: HBITV.

Die Stadt Bad Nauheim arbeitet an dieser Internet·seite.

Die Stadt möchte möglichst viele von den Regeln einhalten. 

Die Stadt hat die Barriere·freiheit von dieser Internet·seite überprüft. 

Die Stadt hat diesen Text am 18. November 2020 geschrieben. 

Bei der Überprüfung kam heraus: 

Im Moment hält die Stadt Bad Nauheim noch nicht alle Regeln ein. 

Zum Beispiel: 

• Manche Videos haben keine Unter·titel.

• Man kann nicht alles mit der Tastatur bedienen. 

• Es gibt nicht alle PDF-Dateien in einer barrierefreien Version. 

Das ist zu viel Aufwand.

Vielleicht möchten Sie eine PDF-Datei barrierefrei haben.

Dann melden Sie sich bitte bei der Stadt Bad Nauheim.

Hier ist die E-Mail-Adresse von der Stadt: 

stadtverwaltung@bad-nauheim.de 

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Kontakt 

Vielleicht sind Ihnen Barrieren auf dieser Internet·seite aufgefallen. 

Sie können uns die Barrieren gerne melden. 

Bitte nutzen Sie dafür unser Kontakt·formular. 

Das Kontakt·formular finden Sie auf dieser Seite ganz unten. 

Sie müssen auf dieses Wort klicken: Kontaktformular.

Dann öffnet sich das Formular auf dieser Seite. 

Im Formular gibt es ein Feld: Ihr Anliegen. 

In diesem Feld können Sie die Barriere genau beschreiben. 

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben an: 

online-redaktion@bad-nauheim.de 

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Probleme mit dem Kontakt

Vielleicht haben Sie uns eine Barriere gemeldet.

Und Sie warten schon lange auf eine Antwort von uns.

Aber wir haben uns noch nicht bei Ihnen zurück gemeldet.

In diesem Fall können Sie sich an eine weitere Person wenden.

Hier sind die Kontakt·daten:

Regierungspräsidium Gießen

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Neue Bäue 2

35390 Gießen

Telefon: 04 96 41 303 - 29 01

Fax: 04 96 11 32 76 4 40 36

E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de

Internet: https://rp-giessen.hessen.de